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Anfrage 11564/2014-2020 · Bezirksvertretung Mitte · 27. August 2020 · TOP 4.5

Bebauungsplan im Bereich St. Liborius Kirche

Anfrage der Fraktion Die Linke vom 19.08.2020

  • Linke

Gefragt

Die Fraktion Die Linke fragt, ob der Bebauungsplan im Bereich der St.-Liborius-Kirche wegen einer geänderten Nutzung und höherem Verkehrsaufkommen angepasst werden muss. Zudem möchte sie wissen, welche von vier genannten Flurstücken sich im Besitz der Stadt befinden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist, da die geplante Stellplatzerweiterung mit der weiterhin bestehenden kirchlichen Nutzung übereinstimmt. Eine Nutzungsänderung war nicht Gegenstand des erteilten Vorbescheids. Zudem teilt das Bauamt mit, dass die Flurstücke 612, 436 und 1157 im Eigentum der Stadt Bielefeld stehen.

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