Gefragt
Die Fraktion Die Linke fragt, ob der Bebauungsplan im Bereich der St.-Liborius-Kirche wegen einer geänderten Nutzung und höherem Verkehrsaufkommen angepasst werden muss. Zudem möchte sie wissen, welche von vier genannten Flurstücken sich im Besitz der Stadt befinden.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist, da die geplante Stellplatzerweiterung mit der weiterhin bestehenden kirchlichen Nutzung übereinstimmt. Eine Nutzungsänderung war nicht Gegenstand des erteilten Vorbescheids. Zudem teilt das Bauamt mit, dass die Flurstücke 612, 436 und 1157 im Eigentum der Stadt Bielefeld stehen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
Hat das dein Interesse geweckt?
Schau doch mal persönlich vorbei!
Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.