Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt nach den Kriterien für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen im Bereich des „Hufeisens“ in der Altstadt. Anlass ist der Fall einer Anwohnerin, deren Antrag angeblich abgelehnt wurde, während für ein Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen eine Sondererlaubnis erteilt worden sein soll.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass im „Hufeisen“ die gleichen Voraussetzungen wie im übrigen Bielefelder Stadtgebiet gelten. Antragsteller müssen im Bewohnerparkgebiet mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein, dort tatsächlich wohnen und das Fahrzeug entweder selbst halten oder nachweislich dauerhaft nutzen. Dadurch ist auch die Ausstellung eines Ausweises für Fahrzeuge mit ortsfremdem Kennzeichen möglich, beispielsweise bei einer dauerhaften Nutzung fremder Fahrzeuge oder nach einem Umzug. Jeder anspruchsberechtigte Bewohner erhält maximal einen Ausweis für ein Fahrzeug.
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