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Bezirksvertretung Mitte · 29. April 2026 · TOP 13

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Diebrocker Straße von Wallenbrücker Straße bis einschließlich des Flurstücks 152 (Diebrocker Straße 32)

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung empfahl einstimmig den Erlass einer Satzung, um Anlieger an den Kosten für die verbesserte Straßenbeleuchtung in der Diebrocker Straße zu beteiligen. Da der Auftrag bereits Ende 2016 vergeben wurde, greifen die Übernahmeregelungen des Landes Nordrhein-Westfalen nicht.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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