Worum es geht
Die Bezirksvertretung empfahl einstimmig den Erlass einer Satzung, um Anlieger an den Kosten für die verbesserte Straßenbeleuchtung in der Diebrocker Straße zu beteiligen. Da der Auftrag bereits Ende 2016 vergeben wurde, greifen die Übernahmeregelungen des Landes Nordrhein-Westfalen nicht.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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