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Bezirksvertretung Mitte · 29. April 2026 · TOP 5.5

Überholverbot auf der Zufahrt zum Kreisverkehr Beckhausstraße/Brüggemannstraße

Eingabe vom 17.12.2025

abgelehnt: Eine Mehrheit hat dagegen gestimmt. Antrag oder Vorlage sind damit erledigt.

Worum es geht

Der Antrag auf ein formales Überholverbot von Einspurigen am Kreisverkehr Beckhausstraße und Brüggemannstraße wurde einstimmig abgelehnt. Da die fehlerhaften Markierungen des Schutzstreifens ohnehin von der Verwaltung korrigiert werden, ist ein zusätzliches Verbotsschild laut Amt für Verkehr nicht erforderlich.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Überholverbot
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  • #Verkehrsbeschilderung

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