Worum es geht
Der Antrag auf ein formales Überholverbot von Einspurigen am Kreisverkehr Beckhausstraße und Brüggemannstraße wurde einstimmig abgelehnt. Da die fehlerhaften Markierungen des Schutzstreifens ohnehin von der Verwaltung korrigiert werden, ist ein zusätzliches Verbotsschild laut Amt für Verkehr nicht erforderlich.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Überholverbot
- #Kreisverkehr
- #Radverkehr
- #Verkehrsbeschilderung