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Bezirksvertretung Mitte · 18. Juni 2026 · TOP 18

Gestaltungssatzung gemäß § 89 Absatz 1 Nummer 1 BauO NRW 2018 „Joseph-Haydn-Straße“ und Aufhebung der Gestaltungssatzung gemäß § 89 Absatz 1 Nummer 1 BauO NRW 2018 „Joseph-Haydn-Straße“ vom 19.02.2024 - Stadtbezirk Mitte - Satzungsbeschlüsse

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Mitte hat einstimmig eine Neufassung der Gestaltungssatzung für die ehemalige Britensiedlung an der Joseph-Haydn-Straße beschlossen und die Fassung von 2024 aufgehoben. Damit reagiert die Stadt darauf, dass bisherige Vorgaben Gebäudesanierungen erschwerten und den Verkauf von Grundstücken durch den Bund hemmten. Für künftige Eigentümer und Bauherren erleichtern die angepassten Regeln moderne Sanierungsmaßnahmen im Quartier.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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