Gefragt
Die CDU-Fraktion Schildesche fragt, welche Einflussmöglichkeiten die Stadt auf die regelmäßigen Abstellflächen von E-Scootern und Leihfahrrädern hat und welche Mindestbreiten oder Abstände dabei gelten. Hintergrund sind Beschwerden über verstellte Gehwege, die insbesondere für ältere Menschen, Gehbehinderte und Familien mit Kinderwagen zu Hindernissen werden.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr teilt mit, dass Anbieter eine Sondernutzung beantragen müssen und die Standorte vorab auf mögliche Verkehrsbehinderungen geprüft werden. Dabei müssen unter anderem eine Gehwegbreite von mindestens 1,5 Metern und Abstände von 0,5 Metern zu Fahrbahnen oder Radwegen eingehalten werden. Bei falsch abgestellten Fahrzeugen werden die Anbieter informiert und müssen diese innerhalb von sechs Stunden umplatzieren. Zudem wurden die Standorte für Leihräder mit der Verwaltung abgestimmt und durch die Bezirksvertretungen beschlossen.
- Gehwege müssen beim Abstellen eine Restbreite von mindestens 1,5 Metern behalten.
- Zu Fahrbahnen und Radwegen muss ein Mindestabstand von 0,5 Metern eingehalten werden.
- Pro Standort dürfen je Anbieter maximal 5 E-Scooter platziert werden.
- Störende Fahrzeuge müssen vom Anbieter innerhalb von 6 Stunden umplatziert werden.
- Wird ein Leihrad außerhalb zulässiger Zonen abgestellt, erhebt der Anbieter ein Zusatzentgelt von 20 Euro.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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CDU Bielefeld: Finissage Christine Engel Wiethüchter
Kreisgeschäftsstelle der CDU Bielefeld, Leineweberclub
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