Gefragt
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke fragen, ob in mehreren Straßen einer weiträumigen Tempo-30-Zone zusätzliche Piktogramme auf der Fahrbahn markiert werden können. Als Begründung führen sie an, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung in den Seitenstraßen oft nicht beachtet werde.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass für die Gerhart-Hauptmann-Straße sowie die Drögestraße zusätzliche Tempo-30-Markierungen auf der Fahrbahn vorgesehen sind, während die Straße Am Brodhagen bereits im zulässigen Rahmen markiert ist. Für die Weihestraße, den Flehmannshof und die Hügelstraße werden Markierungen abgelehnt, da sie rechtlich nicht zwingend erforderlich sind und Kontrollen sowie Unfallstatistiken unauffällig waren. Zudem erschließe sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort bereits aus der Beschilderung und der baulichen Gestaltung der Straßen.
- Fahrbahnmarkierungen sind laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich in großen Tempo-30-Zonen mit einer Ausdehnung von über rund 1.000 Metern zulässig.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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