Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Stieghorst fragt, ob eine Teileinziehung der Wasserstraße sowie der Straßen Rosengarten und Osterfeldstraße möglich ist und diese als Anliegerstraße ausgewiesen werden können. Hintergrund sind Klagen von Anwohnern über zunehmenden Durchgangsverkehr und hohen Parkdruck durch angrenzende Schulen.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung hält eine Teileinziehung unter dem Vorbehalt der rechtlichen Voraussetzungen für grundsätzlich möglich, wobei diese auch die Straßen Rosengarten und Osterfeldstraße umfassen müsste. Ein anschließendes Durchfahrverbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“ wäre zwar grundsätzlich zur Entlastung geeignet, werde in der Praxis von Autofahrern aber oft missachtet und könne von der Stadt nicht kontrolliert werden. Um den Durchgangsverkehr nachhaltig zu unterbinden, empfiehlt die Verwaltung vielmehr die Prüfung einer baulichen Umgestaltung oder Sperrung, wofür jedoch Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssten.
#Teileinziehung #Anliegerstraße #Durchgangsverkehr #Verkehrsberuhigung
Ausgewertet: 21-Anfrage SPD Bezirksvertretung · Antwort Teileinziehung Wasserstraße 20260120 AW DS 0340 2025 2030
Im Ratsinformationssystem
Behandelt in
- 29. Januar 2026 · Bezirksvertretung Stieghorst · TOP 5.6 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem
Alle Anfragen der Wahlperiode 2025–2030 im Stadtbezirk Stieghorst