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Anfrage 0340/2025-2030 · Bezirksvertretung Stieghorst · 29. Januar 2026 · TOP 5.6

Teileinziehung der Wasserstraße/des Rosengartens und der Osterfeldstraße in Sieker, Ausschilderung als Anliegerstraße

  • SPD
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Stieghorst fragt, ob eine Teileinziehung der Wasserstraße sowie der Straßen Rosengarten und Osterfeldstraße möglich ist und diese als Anliegerstraße ausgewiesen werden können. Hintergrund sind Klagen von Anwohnern über zunehmenden Durchgangsverkehr und hohen Parkdruck durch angrenzende Schulen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung hält eine Teileinziehung unter dem Vorbehalt der rechtlichen Voraussetzungen für grundsätzlich möglich, wobei diese auch die Straßen Rosengarten und Osterfeldstraße umfassen müsste. Ein anschließendes Durchfahrverbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“ wäre zwar grundsätzlich zur Entlastung geeignet, werde in der Praxis von Autofahrern aber oft missachtet und könne von der Stadt nicht kontrolliert werden. Um den Durchgangsverkehr nachhaltig zu unterbinden, empfiehlt die Verwaltung vielmehr die Prüfung einer baulichen Umgestaltung oder Sperrung, wofür jedoch Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssten.

#Teileinziehung #Anliegerstraße #Durchgangsverkehr #Verkehrsberuhigung

Ausgewertet: 21-Anfrage SPD Bezirksvertretung · Antwort Teileinziehung Wasserstraße 20260120 AW DS 0340 2025 2030

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