Gefragt
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Gadderbaum fragt, ob eine Erhaltungssatzung für den Schutz des Johannistals hinsichtlich des städtebaulichen Gesamteindrucks sinnvoller wäre als eine Denkmalbereichssatzung. Sie begründet dies mit der historischen Bausubstanz und veralteten beziehungsweise fehlenden Bebauungsplänen.
Antwort der Verwaltung
Das Bauamt sieht derzeit keinen stadtgestalterischen oder städtebaulichen Steuerungsbedarf, da viele Grundstücke durch die hohe Zahl an Baudenkmälern ohnehin dem Genehmigungsvorbehalt der Denkmalnähe unterliegen. Eine konkrete Bewertung des geeigneten Instruments sei erst möglich, wenn die politischen Planungsziele für das Gebiet geklärt sind. Sollten unerwünschte Vorhaben bekannt werden, könnten kurzfristig Sicherungsinstrumente wie eine Veränderungssperre mit Bebauungsplanaufstellung genutzt werden, in den auch eine Erhaltungssatzung integriert werden kann.
- Im Johannistal gibt es über 25 denkmalgeschützte Häuser.
- Der bestehende Bebauungsplan für einen Teil des Gebiets ist mehr als 50 Jahre alt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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