Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach den Kriterien für die Erteilung von Sondergenehmigungen zum Parken auf dem Gehweg in Bielefeld. Zudem möchte sie wissen, wie viele solcher Genehmigungen aktuell bestehen.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung unterscheidet zwischen Genehmigungen zum Halten für das Be- und Entladen (etwa für Gastronomielieferanten, Praxen oder Handwerksbetriebe) und Erlaubnissen für längeres Parken. Letztere werden etwa an Behörden bei Gefahr im Verzug, Justizvollzugsanstalten, Medien oder Handwerker bei Noteinsätzen wie Rohrbrüchen vergeben. Bei allen Sondergenehmigungen muss aktuell eine Mindestgehwegbreite von 1,3 Metern und der Radweg komplett frei bleiben, wobei künftig durch die Fußverkehrsstrategie breitere Abstände vorgeschrieben werden.
- Am 17.11.2023 gab es 108 Genehmigungen für längeres Parken auf Gehwegen.
- Dauergenehmigungen gelten in der Regel für 1 Jahr und bei Behörden für 3 Jahre.
- Derzeit muss eine Restgehwegbreite von 1,3 Metern freigehalten werden.
- Zukünftig müssen auf Gehwegen regulär 2,5 Meter bzw. an Engstellen 1,8 Meter freigehalten werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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