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Bezirksvertretung Mitte · 28. November 2024 · TOP 19

Gestaltungssatzung gemäß § 89 Absatz 1 Nummer 1 BauO NRW, 2. Lesung Werbeanlagensatzung Altstadt - Stadtbezirk Mitte - Satzungsbeschluss

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Für die Bielefelder Altstadt wurde bei einer Enthaltung eine neue Werbeanlagensatzung einstimmig beschlossen. Sie legt verbindliche Regeln für Außenschilder und Werbeflächen fest, um das historische Stadtbild und das Erscheinungsbild der Altstadt zu schützen. Gewerbetreibende erhalten damit klare Gestaltungsrichtlinien für ihre Werbung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.