Worum es geht
Die Bezirksvertretung Mitte hat die 3. Änderung des Bebauungsplans „Klosterplatz“ einstimmig als Satzung beschlossen. Ziel der Anpassung ist es, einheitliche und zurückhaltende Vorgaben für Werbeanlagen im Altstadtbereich verbindlich festzuschreiben.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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