In ihrer Januarsitzung hat die Bezirksvertretung Stieghorst wichtige Beschlüsse für das Leben im Stadtbezirk gefasst. Die Verwaltung soll prüfen, ob auf dem Grundstück an der Stieghorster Straße 34 eine Mobilitätsstation mit WC-Anlage oder alternative Neubauten entstehen können. Zudem befasste sich das Gremium mit den Aufnahmekapazitäten der Grundschulen und sprach sich für niedrigere Sondernutzungsgebühren aus, um Ausrichter von Festen finanziell zu entlasten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
Sitzung vom Donnerstag, 16. Januar 2025
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Städtisches Grundstück Stieghorster Straße 34 - mögliche Nutzungen
beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.Die Bezirksvertretung Stieghorst hat einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung die Nutzungsmöglichkeiten für das städtische Grundstück Stieghorster Straße 34 prüfen soll. Untersucht werden soll, ob dort eine Mobilitätsstation mit WC-Anlage oder alternative Neubauten realisiert werden können. Das Prüfungsergebnis soll der Bezirksvertretung zeitnah vorgelegt werden.
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Schüleranmeldeverfahren an den Grundschulen zum Schuljahr 2025/26; hier: Anmeldezahlen und Festlegung von Aufnahmekapazitäten
beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.Die Bezirksvertretung Stieghorst befasste sich mit den Anmeldezahlen und den Aufnahmekapazitäten der Grundschulen im Stadtbezirk für das Schuljahr 2025/26. Das Gremium fasste hierzu bei einer Enthaltung einen einstimmigen Beschluss, der vom ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung abweicht.
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4. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026
beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.Die Bezirksvertretung Stieghorst stimmte einstimmig einer Änderung der Sondernutzungssatzung zu. Damit werden die Gebühren für Veranstaltungen wie Stadtteilfeste in der Zone 4 für die Jahre 2025 und 2026 auf 25 Prozent gesenkt, um insbesondere ehrenamtliche Organisatoren finanziell zu entlasten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat.
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Regelungen zum Auslagenersatz gem. § 14 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld
beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.Die Bezirksvertretung Stieghorst empfahl einstimmig neue Regelungen zum Auslagenersatz für Rats- und Gremienmitglieder. Vorgesehen sind unter anderem Eigenanteile bei Dauerparkkarten im Neuen Rathaus, ein monatlicher Zuschuss von 26 Euro für ÖPNV-Tickets sowie eine Befristung des Zuschusses für digitale Endgeräte bis zum Ende der Wahlperiode im Oktober 2025.