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Anfrage 0152/2020-2025 · Bezirksvertretung Mitte · 8. Dezember 2020 · TOP 4.2

Sachstand Prüfung Tempo-30 auf der Wertherstraße

Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.11.2020

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach dem Sachstand zur Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Wertherstraße zwischen der Moltkestraße und der Victor-Gollancz-Straße.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung lehnt eine durchgehende Begrenzung auf 30 km/h aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen ab, da keine zwingend erforderliche Gefahrenlage nachgewiesen werden kann. Das Unfallgeschehen der vergangenen drei Jahre ist aus polizeilicher Sicht unauffällig und nicht auf die geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zurückzuführen. Vor den zwei dortigen Kindertagesstätten wurden bereits streckenbezogene Tempo-30-Abschnitte eingerichtet. Zudem zählt die Wertherstraße zum Vorbehaltsnetz, weshalb sich auch der Verkehrsbetrieb MoBiel wegen einer neu eingerichteten Buslinie gegen eine Temporeduzierung ausgesprochen hat.

  • Streckenbezogene Tempo-30-Anordnungen vor schutzwürdigen Einrichtungen sind auf höchstens 300 Meter Länge zu begrenzen.
  • Für zwei Abschnitte vor den beiden Kindertagesstätten an der Wertherstraße wurde Tempo 30 bereits eingerichtet.
  • Die Auswertung des unauffälligen Unfallgeschehens bezog sich auf die letzten drei Jahre.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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