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Anfrage 1423/2020-2025 · Bezirksvertretung Mitte · 6. Mai 2021 · TOP 3.2

Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses Tempo 30 Wertherstraße (DSN 0466/2020-2025)

Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.04.2021

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach dem Sachstand zur Umsetzung von Tempo 30 auf der Wertherstraße im Abschnitt zwischen der Moltkestraße und der Victor-Gollancz-Straße.

Antwort der Verwaltung

Das Amt für Verkehr erklärt, dass eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 rechtlich nicht zulässig ist, da keine überdurchschnittliche Gefahrenlage vorliegt und das Unfallgeschehen unauffällig ist. Entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung gilt Tempo 30 bereits streckenbezogen vor zwei dortigen Kindertagesstätten. Zudem gehört die Wertherstraße zum übergeordneten Vorbehaltsnetz, und der Verkehrsbetrieb MoBiel hat sich wegen möglicher Fahrzeitverluste der Buslinie 27 gegen eine Temporeduzierung ausgesprochen.

  • Streckenbezogenes Tempo 30 vor schutzwürdigen Einrichtungen ist auf maximal 300 Meter Länge zu begrenzen.
  • Tempo 30 wurde vor 2 Kindertagesstätten an der Wertherstraße angeordnet.
  • Die Auswertung der Verkehrsunfälle der letzten 3 Jahre ergab keine Auffälligkeiten bezüglich überhöhter Geschwindigkeit.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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