Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Der FDP-Vertreter in der Bezirksvertretung Mitte erkundigt sich nach den Perspektiven und dem Umgang mit Leerständen in der Stresemannstraße, insbesondere bei den früheren Flächen von Görtz und der Commerzbank bzw. Dresdner Bank. Er fragt nach laufenden Nachnutzungsgesprächen sowie nach den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Wohnen, Gewerbe und Vergnügungsstätten.
- Antwort der Verwaltung
- Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft WEGE führt über das Citymanagement regelmäßige Gespräche mit den Immobilieneigentümern und vermittelt Interessenten für eine Nachnutzung. Planungsrechtlich ist Wohnen auf der Südseite der Stresemannstraße oberhalb des Erdgeschosses möglich, auf der Nordseite hingegen erst ab dem vierten Vollgeschoss, während es im Bereich des Einkaufszentrums Loom komplett ausgeschlossen ist. Gastronomie und Dienstleistungen sind allgemein zulässig, Vergnügungsstätten wie Spielhallen oder Wettbüros sind hingegen im gesamten Bereich untersagt.
- Zahlen
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- Für das Einkaufszentrum Loom sind maximal 26.000 m² Verkaufsfläche zulässig.
- Auf der nördlichen Stresemannstraße sind Wohnungen erst ab dem vierten Vollgeschoss erlaubt.
#Stresemannstraße #Leerstand #Citymanagement #Bebauungsplan #Einzelhandel
Ausgewertet: Anfrage-FDP Stresemannstrasse · 20261009 Stellungnahme ö Stresemannstraße
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