Gefragt
Die SPD-Fraktion fragt nach der Begründung dafür, dass der neuen AWO-Kita im ehemaligen Fichtenhof die Nutzung des angrenzenden Waldes als offizielles Außengelände verwehrt wird.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung begründet die Entscheidung damit, dass das Gelände im Landschaftsschutzgebiet liegt, in welchem Zäune und die Umwandlung von Wald verboten sind. Eine Einzäunung würde Lebensräume beeinträchtigen, eine Ersatzaufforstung erfordern und zusätzliche Verkehrssicherungspflichten auslösen. Da die Kita bereits ein umfangreiches Außengelände besitzt, liegen die Voraussetzungen für eine Ausnahme nicht vor; Ausflüge in den Wald bleiben jedoch möglich.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Kita-Außengelände
- #Landschaftsschutz
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