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Anfrage 5551/2020-2025 · Bezirksvertretung Mitte · 16. Februar 2023 · TOP 4.3

Abstellen von PKW auf dem Rathausplatz

Anfrage der CDU-Fraktion vom 04.02.2023

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt nach den rechtlichen Regelungen für das Parken und Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Rathausplatz vor dem Café Nio. Zudem möchte sie wissen, wie oft dort kontrolliert wird, wie viele Verstöße monatlich geahndet werden und welche Maßnahmen gegen das Parken geplant sind.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass der Rathausplatz als Gehweg beschildert ist und dort grundsätzliches Parkverbot gilt. Ausnahmen gibt es unter anderem für notwendige Liefer- und Handwerkerdienste sowie vorübergehend für Fahrzeuge im Rahmen der Erstregistrierung von Geflüchteten. Derzeit erarbeitet die Verwaltung ein Konzept mit einheitlichen Regeln, um das Parken spürbar zu reduzieren und künftig häufiger zu kontrollieren.

  • Pro Monat werden circa zehn bis 20 Verwarnungen erteilt.
  • Die Kontrollen finden montags bis samstags zwischen 8:00 und 22:00 Uhr statt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Rathausplatz
  • #Parkverbot
  • #Gehweg
  • #Verkehrskontrollen

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