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Anfrage 8156/2020-2025 · Bezirksvertretung Mitte · 13. Juni 2024 · TOP 4.3

Fahrradfahren in Fußgängerzonen

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.06.2024

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach den Zeiten für den Lieferverkehr in den Fußgängerzonen der Innenstadt und fragt, unter welchen Bedingungen das Fahrradfahren dort bis 11 Uhr erlaubt werden könnte. Zudem möchte sie wissen, welche Schritte nötig sind und welches Gremium dafür politische Beschlüsse fassen darf.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass der Lieferverkehr in der Fußgängerzone der Altstadt sowie in der Bahnhofstraße zwischen 06:00 und 10:30 Uhr sowie von 19:00 bis 22:00 Uhr erlaubt ist. Eine Freigabe für den Radverkehr liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, die dabei vor allem die Verkehrssicherheit des Fußverkehrs beachten muss. Zuständig für politische Beratungen ist die Bezirksvertretung Mitte; deren Beschlüsse sind für die Straßenverkehrsbehörde jedoch nicht bindend, da es sich um Weisungsaufgaben nach der Straßenverkehrsordnung handelt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Fußgängerzone
  • #Radverkehr
  • #Lieferverkehr
  • #Verkehrssicherheit

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