Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach den Zeiten für den Lieferverkehr in den Fußgängerzonen der Innenstadt und fragt, unter welchen Bedingungen das Fahrradfahren dort bis 11 Uhr erlaubt werden könnte. Zudem möchte sie wissen, welche Schritte nötig sind und welches Gremium dafür politische Beschlüsse fassen darf.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass der Lieferverkehr in der Fußgängerzone der Altstadt sowie in der Bahnhofstraße zwischen 06:00 und 10:30 Uhr sowie von 19:00 bis 22:00 Uhr erlaubt ist. Eine Freigabe für den Radverkehr liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, die dabei vor allem die Verkehrssicherheit des Fußverkehrs beachten muss. Zuständig für politische Beratungen ist die Bezirksvertretung Mitte; deren Beschlüsse sind für die Straßenverkehrsbehörde jedoch nicht bindend, da es sich um Weisungsaufgaben nach der Straßenverkehrsordnung handelt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Fußgängerzone
- #Radverkehr
- #Lieferverkehr
- #Verkehrssicherheit
Hat das dein Interesse geweckt?
Schau doch mal persönlich vorbei!
-
Termin speichern
· Stadtbezirk Stieghorst
Stadtteilgruppe Stieghorst: Veranstaltung zu Energy-Sharing
Tagungsraum im FZZ Stieghorst
- Termin speichern
- Termin speichern
Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.