Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach den Bedingungen für die Genehmigung der Außengastronomie am Emil-Groß-Platz sowie deren Kontrolle. Hintergrund ist, dass sich Außengastronomien teils weit auf den Gehweg ausdehnen und dadurch Fußgänger sowie Radfahrende behindern.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung erläutert, dass vor Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung interne Stellen beteiligt werden und ein Ortstermin stattfindet, woraus sich die genehmigte Fläche ergibt. Zu den Auflagen zählen die strikte Einhaltung der markierten Flächen, Gestaltungskriterien und die Kopplung an die gaststättenrechtliche Genehmigung des Ordnungsamtes. Kontrollen erfolgen kurzfristig durch das Amt für Verkehr bei Beschwerden sowie im Rahmen regelmäßiger Begehungen durch den Außendienst des Ordnungsamtes.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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