Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach Maßnahmen der Verwaltung gegen das regelmäßige Parken im Halteverbot in der Arndtstraße. Hintergrund sind wiederkehrende Behinderungen des Busverkehrs an zwei Abschnitten der Straße.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung erklärt, dass an der Arndtstraße 19 lediglich ein eingeschränktes Halteverbot gilt und dort bisher keine negativen Auswirkungen auf den Busverkehr festgestellt wurden, während an der Einmündung zur Turmstraße die Verkehrsüberwachung im Rahmen personeller Kapazitäten kontrolliert. Einen größeren Einfluss auf den Busverkehr habe vielmehr das legale Parken zwischen Große-Kurfürsten-Straße und Weststraße, das bei Begegnungsverkehr zu Rückstaus führt. Eine Ausweitung der Halteverbote wird vorerst jedoch nicht einzeln angeordnet, um den Parkdruck nicht zu erhöhen und dem anstehenden Verkehrskonzept für den Bielefelder Westen nicht vorzugreifen.
- Zahlen
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- Bis zu drei Minuten ist das Halten im eingeschränkten Halteverbot an der Arndtstraße 19 erlaubt.
- Rund 20 Parkplätze würden bei einer vollständigen Ausdehnung der Halteverbote zwischen Große-Kurfürsten-Straße und Weststraße entfallen.
- Zwei Buslinien (Linien 25 und 26) sind von den verkehrlichen Rückstauungen im betroffenen Abschnitt betroffen.
#Halteverbot #Busverkehr #Verkehrsüberwachung #Parkdruck
Ausgewertet: Anfrage Parken im Halteverbot in der Arndtstraße · 20261009 AW Anfrage Grüne HV Arndtstraße
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